Unsere Lösung Copy

Wir analysieren schonungslos Ihre derzeitige Situation. Dabei spüren wir Lücken und Schwachstellen auf, die einer zukünftigen Schuldenbereinigung hinderlich sein können

  • Wenn Ihr Schuldenberg ungebremst wächst oder jetzt schon einfach zu groß ist,

    und wenn Sie ihn deshalb oder auch aus anderen Gründen nicht mehr bewältigen können, dann sollte er zunächst erst einmal beschnitten, also verkleinert werden. Andere Rettungsversuche greifen meist nicht. Umschuldungen sind dafür nur äußerst selten die bessere Lösung. Denn gute Umschuldungen erfordern vor allen Dingen einwandfreie Bonität. Und Umschuldungen verkleinern in der Regel den Schuldenberg auch nicht. Ganz im Gegenteil. Das ist wie beim „Umtopfen“. Neuer, größerer Topf – noch schnelleres und kräftigeres Wachstum. Natürlich auch das Ihrer Schulden, durch neue Gebühren, Kosten und Zinsen.

  • Zu hohe Schulden sind wie ein Krebsgeschwür.

Sie wuchern schnell und bösartig, und irgendwann geraten sie völlig außer Kontrolle. Da hilft dann nur noch eine radikale Lösung: Der Schuldenschnitt. Sie kennen den Begriff. Dadurch haben sich schon viele Unternehmen, Banken, ja sogar ganze Staaten und Volkswirtschaften, vor dem drohenden Bankrott gerettet. Dabei müssen Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten. Ein Teil der Schulden wird dabei dem Schuldner zu bestimmten Bedingungen erlassen.Durch einen sinnvollen Schuldenschnitt verkleinert sich demnach Ihr Schuldenberg meist erheblich und kann so von Ihnen bewältigt werden. Ganz so einfach ist das alles im Privatleben natürlich aber nicht. Ganz im Gegenteil. Gläubiger verzichten da höchst ungern  auf ihre Forderungen. Schon gar nicht, solange der Schuldner noch selbst verhandelt. Gläubiger lassen sich allenfalls durch harte Fakten überzeugen, die ein schlüssiges Schuldenbereinigungskonzept der Gefahr eines totalen Forderungsausfalls gegenüberstellt. Da ist harte, professionelle Arbeit, kluges und zähes Verhandeln und ein intensiver Kampf an vielen Fronten gefragt. Aber gerade das ist nun mal unser Job.  Und darin sind unsere Spezialisten langjährig geübt und erfolgreich: Erfahrene Juristen, ausgebuffte Kaufleute und gewiefte Finanzexperten. Wir alle sind absolut vom Erfolg abhängig. Das motiviert uns, hilft unseren Mandanten und nur so generieren wir auch unsere Erfolgshonorare.

  • Mit unserem ADR Concept  kann ein Schuldenschnitt auch Ihre Rettung sein.

    Das Ziel dabei:

    1. Erst werden Ihre einzelnen Schulden mit unserer erfolgreichen ADR Concept – Strategie um bis zu 50% reduziert.
    2. Dabei werden auch alle derzeitigen und zukünftigen Kosten und Zinsen berücksichtigt.
    3. Anschließend zahlen Sie den übrig bleibenden Rest mit einer tragbaren, monatlichen Sanierungsrate.
    4. Bei vertragskonformer Abwicklung entstehen Ihnen für unsere Tätigkeit keine zusätzlichen Kosten, die Ihre Schulden noch erhöhen würden
    5. Weder für uns, noch für unsere Anwälte oder unsere Spezialisten. Sie zahlen nur die monatliche Sanierungsrate – alles inklusive.
    6. Stehen noch angemessene finanzielle Mittel zur Verfügung oder können die refinanziert werden, sind auch Schuldenbereinigungen mit Schuldenschnitt durch Einmalzahlungen möglich. Ist das nicht der Fall – kein Problem. Dann zahlen Sie einfach die vereinbarten, monatlichen Sanierungsraten gemäß Sanierungsplan. Üblicherweise 72 Monate, maximal aber 84 Monate. Weniger geht immer. Sonderzahlungen sind jederzeit möglich, aber kein Muss.
  • Das ADR Concept

    Keine Wartezeit
    Negative SCHUFA Einträge – kein Problem
    Keine schulderhöhenden Kosten
    Die Lösung für Ihr Schuldenproblem

 

  • Erfolgreiche außergerichtliche Schuldenbereinigungen nutzen Lösungswege, bei denen die Verhandlungen auf Augenhöhe aller Beteiligten erfolgen. Die Ergebnisse berücksichtigen dabei angemessen die maximale Belastbarkeit der Schuldner aber auch die Mindestforderungen der Gläubiger. Dass Gläubiger, ggf. auch untereinander, nicht benachteiligt oder Schuldner nicht übervorteilt werden, versteht sich von selbst. Wichtig ist, die finanziellen Einnahmen der Schuldner vor unkontrollierten oder gar einseitigen Zugriffen Dritter bestmöglich zu schützen, damit eine vertragskonforme Verteilung der zugesagten Zahlungsbeträge an die Anspruchsberechtigten ungestört erfolgen kann. Die Moderation der Vergleichsverhandlungen durch professionelle Dritte, wie die durch die ADVISOR GmbH und deren mandatierte Anwälte, ist dabei äußerst hilfreich.
  • Wir raten Ihnen deshalb zu einer Strategie, die es Ihnen ermöglicht, aus einer geordneten und stabilen Position heraus, in Augenhöhe mit Ihren Gläubigern, Ihre Schulden nachhaltig zu bereinigen. Unsere Ratschläge sind oft rustikal und unkonventionell, dafür aber praxiserprobt und erfolgreich.
  • Wir ermitteln im Dialog mit Ihren Gläubigern und Ihnen den Gesamtbetrag Ihrer Schulden. Hieraus entwickelt sich dann eine für Sie verkraftbare, monatliche Gesamtrate (Sanierungsrate).
  • Ihre persönlichen Verhältnisse (Bonität) entscheiden, ob eine kapitalbasierende Umschuldung infrage kommt (z.B. durch Umfinanzierung oder durch Kauf Ihre Schulden von Ihren Gläubigern) oder ob eine vergleichsbasierende Schuldenbereinigung angezeigt ist (außergerichtlicher Vergleich mit Ihren Gläubigern, auch Zahlungsmoratorium genannt), eventuell aber auch eine Mischung aus allem.
  • Manchmal lassen sich einzelne Schulden, oder auch alle, mit einer einzige Zahlung tilgen.
  • Wir wenden uns damit an alle sogenannten „redlichen Schuldner“, also diejenigen, die alles in ihre Kräften Stehende unternehmen, um offen und ehrlich ihre Schulden ernsthaft und nachhaltig zu bereinigen und den Vertrag zur Schuldenbereinigung umfänglich erfüllen (konforme Vertragserfüllung).

 

Für alles gilt:

  • Ihre bisherigen Raten fassen sich zu zu einer monatlichen Gesamtrate (Sanierungsrate) zusammen
  • Ihre bisherige monatliche Ratenbelastung verringert sich
  • Sie zahlen zukünftig nur noch verkraftbare Monatsraten
  • Sie zahlen monatlich nur noch an eine Stelle

Als professionelles und erfolgsorientiertes  Dienstleistungsunternehmen arbeiten wir stets im Interesse unserer Mandanten. Wir sind keine Rechtsanwaltskanzlei und üben daher auch keine Rechtsberatung aus. Deshalb veranlassen wir aber stets dann, wenn es der Gesetzgeber vorsieht, dass für Sie zugelassene und fachkundige Rechtsanwälte tätig werden, ohne dass Sie dafür extra Honorare zahlen müssen. Natürlich können Sie sich jederzeit auch autonom eigene Anwälte auswählen und mandatieren.

Und das alles erfolgt bei konformer Vertragserfüllung, ohne zusätzliche schulderhöhende Kosten für unsere Tätigkeit, wenn die Abwicklung Ihres Auftrages weitestgehend kostensparend über das Internet erfolgen kann – wirklich alles ohne zusätzliche schulderhöhende Kosten: die Anfrage, das Angebot, die Abwicklung, die Korrespondenz und die Verhandlungen durch unsere Anwälte und Spezialisten, usw.

Wer bietet Ihnen das noch?

 

So läuft alles ab:

  • Sie senden uns Ihre Sofortanfrage online – direkt von dieser Homepage aus
  • Wir prüfen Ihre Sofortanfrage – natürlich kostenlos.
  • Wir senden Ihnen alle notwendigen Formulare und Unterlagen per Post oder als pdf. Datei auf die von Ihnen benannte (email) Adresse/Anschrift.
  • Sie sorgen ab jetzt unbedingt dafür, dass Ihr email Postfach (email account) ständig erreichbar und aufnahmefähig ist.
  • Wir senden Ihnen alle notwendigen Formulare und Unterlagen aber auch per Post, wenn Sie das wünschen.
  • Sie prüfen unsere Auftragsformulare und Unterlagen und machen sich mit dem weiteren Ablauf vertraut.
  • Sie haben Fragen oder Probleme? Dann rufen Sie uns doch einfach an.
  • Sie senden uns dann die Auftragsformulare ausgefüllt und unterschrieben per Post zurück
  • Wir prüfen die Möglichkeiten einer kapitalbasierender Schuldenbereinigung: Umschuldungskredit, Forderungskauf, etc.
  • Wir prüfen die Möglichkeiten einer vergleichsbasierenden Schuldenbereinigung: Zahlungsmoratorium
  • Wir begutachten aber auch offen, ob Ihnen als letzte Möglichkeit doch nur noch die Insolvenz verbleibt
  • Wir teilen Ihnen die Annahme oder die Ablehnung Ihres Auftrages mit

Je nach Sachlage und Bonität kommt es dann bei Auftragsannahme zu einem Zahlungsmoratorium, zu einer Umschuldungsfinanzierung oder auch zu einer Mischung aus allem.

 

Wir: das sind stets wir, die ADVISOR GmbH, gemeinsam mit den mandatierten Anwälten.
 

Die Zielvorgabe:

  • Wir melden Ihre Schuldenbereinigung nicht der SCHUFA
  • Unser Ziel ist es nicht, Sie in die Insolvenz zu führen
  • Ihre Gesamtverschuldung soll nicht weiter ansteigen
  • Im Gegenteil. Wir streben eine merkliche Schuldensenkung an
  • Forderung, Zinsen und Kosten sollen dabei „eingefroren“ werden
  • Sie sollen zukünftig monatlich nur noch eine Rate (Sanierungsrate) an eine Stelle zahlen
  • Ihre monatliche Belastung soll endlich erträglich werden
  • In wenigen Jahren sollen Sie wieder schuldenfrei sein

Kommt es trotz intensiver, professioneller Verhandlungen und ausgefeilten Angeboten mit Ihren Gläubigern alles in allem nicht zu einem befriedigenden Übereinkommen, waren alle diese Bemühungen dennoch nicht ganz umsonst.  Es kann Ihnen nämlich dann von den eingebundenen und auch von Ihnen mandatierten Anwälten eine Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung ausgestellt werden. Die ist nach dem Gesetzt in jedem Fall eine zwingende Voraussetzungen für einen Antrag auf Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz). Aber der sollte wirklich erst der allerletzte Ausweg sein.