News: Aktuelle Informationen | Debit.Advisor Schuldenhilfe

Energiepreispauschale unpfändbar

Durch das zum 21.12.22 in Kraft getretene Jahressteuergesetz (JStG; BGBL I 22, 2294) ist die Energiepreispauschale (EPP) i.H. v. 300,- € (§ 112 Abs. 2 EstG) durch eine Ergänzung in § 122 S.2 EstG für unpfändbar erklärt worden. (Quelle: IWW VE Vollstreckung effektiv 2-23)

Herzlich willkommen

Zum 1. August 2016 hat Herr

Rechtsanwalt Rolf – J. Hartrodt

die Leitung der Rechtsabteilung der Advisor GmbH übernommen.

Wir freuen uns, mit ihm einen erfahrenen und qualifizierten Juristen, besonders für unsere Schwerpunktbereiche: Schuldnerberatung, Insolvenzberatung und Unternehmensberatung, gewonnen zu haben, und heißen ihn herzlich willkommen.

Herr Rechtsanwalt Rolf – J. Hartrodt unterhält zudem in Hessen eine Kanzlei mit Zweigstelle in Rheinland – Pfalz. Er ist bei allen Amts-. Land-, und Oberlandesgerichten in Deutschland vertretungsberechtigt.

Höhere Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2015

Der Pfändungsschutz stellt sicher, dass Schuldner auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens ihr Existenzminimum sichern und die gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können. Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen wird jeweils zum 1. Juli eines jeden zweiten Jahres an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrages für das sächliche Existenzminimum angepasst. Zuletzt wurden die Pfändungsfreigrenzen zum 1. Juli 2013 erhöht. Der steuerliche Grundfreibetrag hat sich seit dem letzten Stichtag um     2,76 % erhöht. Hieraus ergibt sich eine Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen im gleichen Verhältnis.

Ab dem 1. Juli 2015 beträgt der monatlich unpfändbare Grundbetrag 1 073,88 Euro (bisher: 1 045,04 Euro). Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 404,16 Euro (bisher: 393,30 Euro) für die erste und um monatlich jeweils weitere 225,17 Euro (bisher: 219,12 Euro) für die zweite bis fünfte Person. Wenn Schuldner mehr verdienen als den so ermittelten pfändungsfreien Betrag, verbleibt ihnen vom Mehrbetrag bis zu einer Obergrenze ebenfalls ein bestimmter Anteil.

Die genauen Beträge – auch für wöchentliche und tägliche Zahlweise von Arbeitseinkommen – ergeben sich aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2015, die unter www.bmjv.de abrufbar ist.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucheschutz

Schuldenfrei in 3 Jahren ?

Lassen Sie sich nichts vormachen.
In der Theorie ist das denkbar, aber in der Praxis?
Wer es schafft, trotz hoher Verschuldung in der Vergangenheit, in 3 Jahren wieder schuldenfrei zu sein, der hatte wohl nie richtige finanzielle Probleme, und der musste wohl auch keine Insolvenz befürchten.

Von vorne.
Wer ausreichend Geldmittel hat oder beschaffen kann, der hat noch ausreichende Bonität und dem wird es sicher gelingen, innerhalb von drei Jahren seine Gläubigern zu befriedigen und damit schuldenfrei zu sein.

Das gilt sowohl für das Verbraucherinsolvenzverfahren wie auch für die außergerichtliche Schuldenbereinigung.
Nach neuer Regelung kann nämlich jetzt im Verbraucherinsolvenzverfahren bereits nach drei Jahren Restschuldbefreiung erlangt werden, wenn man bis dahin mindestens 35% aller angemeldeter Schulden und alle Kosten des Verfahrens bezahlt hat. Experten meinen aber: das sind am Ende in der Regel zusammen dann doch ca. 50 – 70%. Welcher Schuldner kann das aber schon leisten? Umgekehrt: wer diese Summe in der kurzen Zeit aufbringen kann, der braucht auch kein Insolvenzverfahren.

Im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren gilt Ähnliches. Wer etwa die Hälfte seiner Schulden auf einen Schlag begleichen kann, der hat gute Chancen, dass seine Gläubiger auf den Rest verzichten. Da kann es also sehr schnell gehen. Und dann braucht es manchmal noch keine drei Jahre dazu. Aber: wer hat denn schon diese Summen zur Verfügung oder wer kann die beschaffen? Da ist zumindest beste Bonität gefragt.

Fazit:
Schon nach 3 Jahren schuldenfrei? Das wird für die allermeisten immer nur ein Traum bleiben. Da ist die Frist von 6 – 7 Jahren wohl realistischer.
Mit dem ADR Concept der Advisor GmbH gelingt das dafür aber vielen Mandanten. Besonders dann, wenn sie ernsthaft und nachhaltig alle ihre Schulden bereinigen wollen.

Einfach mal nachschauen auf: www.debitadvisor.de

Der neue Weg aus der Schuldenfalle

Sie haben ein finanzielles Problem. Vielleicht sogar mehrere. Die Sache droht, ihnen über den Kopf zu wachsen – wenn sie es nicht sogar schon ist.
Sie wissen nicht mehr, wie es da weitergehen soll. Sie suchen nach Hilfe.

Lassen Sie sich nichts vormachen. Samariter sind rar. Keiner schenkt Ihnen was. Niemand arbeitet gerne ohne Bezahlung. Erfolglose Selbsthilfekurse aber auch noch so preiswerte Bücher helfen Ihnen kaum. Angeblich kostenlose „Anfragen, Antragsprüfungen, Erstgespräche oder Weiterleitungen” an zuständige Dritte“ münden fast immer in erhebliche Zusatzkosten, die dann anschließend von Ihnen schnell verlangt werden. Und so richtig helfen wird Ihnen das Ganze letztendlich auch nicht.

Ergebnis:  Sie haben oft noch höhere Schulden und Belastungen als vorher. Nicht bei uns.

Um Sie aus Ihrer finanziellen Misere dauerhaft zu befreien, bedarf es vielmehr wirklich der professionellen Hilfe eines fachkundigen Teams, das alle legalen rechtlichen und finanzwirtschaftlichen Möglichkeiten kennt und nutzt, um Ihre Probleme zu lösen. Diese Hilfe gibt es nirgends zum Nulltarif.

Wir arbeiten also auch nicht kostenlos. Aber unsere laufenden Eigenkosten reduzieren wir durch konsequente Nutzung elektronischer Medien, also Abwicklung via Internet, email, Fax oder Telefon. Und unser eigentliches Erfolgs – Honorar holen wir uns gewissenmaßen mit Ihrer Hilfe von Ihren Gläubigern, nämlich aus dem, was wir denen von Ihren Schulden “herunterhandeln” – also aus dem, was die Ihnen letztendlich nachlassen. Dieser Einsparerfolg für Sie wird uns anteilig honoriert.

Gelingt uns das alles nicht, dann haben wir halt mit Zitronen gehandelt. Unser Risiko. Wir sind also auf Gedeih und Verderb auf eine erfolgreiche Arbeit für Sie eingestellt. Das finden wir fair – unser “ADR Concept”.

Wir riskieren gerne etwas für Sie. Was hält Sie also ab?
Packen wir’s gemeinsam an. Wir sind bereit für Ihren Auftrag.