Was bedeutet der Begriff “Das ADR Concept”?

Das ADR Concept ist die Abkürzung für: ADVISOR DEBT RESOLUTION CONCEPT  – Das außergerichtliche ADVISOR Schuldenbereinigungsverfahren.

Das ADR Advisor Debit Resolution Concept: 3 Wege zur Schuldenbereinigung

  1. Die vergleichsbasierenden Schuldenbereinigung (Zahlungsmoratorium mit Schuldenschnitt) Die vergleichsbasierende Schuldenbereinigung der Advisor ist gleichsam “der Königsweg” der außergerichtlichen Schuldenbereinigung. Er steht praktisch jedem zur Verfügung, sofern er volljährig und geschäftsfähig ist. SCHUFA oder sonstige Auskünfte spielen keine Rolle. Über 90% der Mandanten von Advisor nutzen diesen Königsweg. Dabei bestimmt eine nüchterne Erkenntnis die Richtung: ohne drastische Reduzierung kann der Schuldenberg nicht mehr bewältigt werden. Stichwort „Schuldenschnitt“.  Kein Weg also für finanzielle “Schön-Wetter-Perioden”, kein Weg, der Gläubiger in Begeisterung versetzt, aber statt dessen die vielleicht letzte Rettung vor der Insolvenz. Ein Weg, der Nerven und Durchhaltevermögen erfordert, auf dem die Advisor ihre Mandanten aber fachkundig und engagiert begleitet. Ein Weg, der die Mandanten zu einer verkraftbaren, monatlichen Sanierungsrate führt, mit der alle Gläubiger bedient werden, die an der Sanierung teilnehmen. Ein Weg, der wirksame, finanzielle Entlastung verspricht und bei konsequentem Durchhalten den Mandanten am Ende die Befreiung von den drückenden Schuldverpflichtungen in Aussicht stellt. Die verkraftbaren, monatlichen Sanierungsraten decken bei konformer Vertragserfüllung schlußendlich sowohl Gläubigerforderungen als auch Gebühren und Honorare im Rahmen der vergleichsbasierenden Schuldenbereinigung. Eine monatliche Gesamtrate an eine Stelle. Trotzdem ergeben sich erhebliche, finanzielle Einsparungen gegenüber der Umschuldungsfinanzierung!  Von den vielen weiteren Vorteilen (Erleichterungen) ganz zu schweigen.
  2. Die kapitalbasierende Schuldenbereinigung
    Bei der kapitalbasierenden Schuldenbereinigung (Einmalzahlung mit Schuldenschnitt) wird Kapital (Geld) oder Vermögen eingesetzt, um in hartnäckigen und professionellen Vergleichsverhandlungen mit geringeren Summen die Gläubigerforderungen durch Einmalzahlungen zu erledigen. Das notwendige Kapital oder Vermögen muss dazu beim Schuldner noch vorhanden sein oder von ihm anderweitig beschafft oder realisert werden können, z.B. als Darlehn, Beleihung, Verkauf, usw. Es liegt nun in der Erfahrung und dem Verhandlungsgeschick von Advisor und seinen Anwälten, die Schulden und Verbindlichkeiten des Mandanten mit Einmalzahlungen zu erledigen. Für die Gläubiger gilt dabei das Sprichwort: „Besser der Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach“. Erfolgreich sind diese Verhandlungen überwiegend dann, wenn sie von Advisor und deren Anwälten geführt werden. Führt sie nämlich der Schuldner selbst, vermuten Gläubiger oft, dass der Schuldner eigentlich noch mehr Geld hat als er vorgiebt, und der Gläubiger wird nicht so schnell und schon gar nicht so viel etwas nachlassen. Gläubiger-Motto: „Solange der Schuldner noch selbst verhandeln kann, hat der noch Luft“. Natürlich hängen Durchführbarkeit und Erfolg der kapitalbasierenden Schuldenbereinigung von der Bonität des Schuldners ab. Bei (noch) vorhandener Bonität des Schuldner kann Advisor auch zweckmäßige Darlehen kostengünstig in jeder Größenordnung beschaffen. Ein besonderer Vorteil der kapitalbasierenden Schuldenbereinigung liegt in der ausgesprochen kurzfristigen Erledigung der entsprechenden Schulden und Verbindlichkeiten. Da ist Schuldenfreiheit schon in wenigen Monaten oder 1 – 3 Jahren möglich.

    Die kapitalbasierende Schuldenbereinigung ist also etwas für “Schön-Wetter-Perioden”, wenn alles noch gut läuft, so lange es keine größeren Probleme gibt oder wenn noch Vermögen kapitalisiert werden kann. Werden dabei Darlehen eingesetzt, hat sie demnach vieles auch mit oft gepriesenen „Umschuldungskrediten“ gemein. Die vergrößern aber vielfach sogar noch die Schuldenlast, statt sie zu reduzieren – weshalb Advisor da selten zurät.

  3. Die insolvenzbasierende Schuldenbereinigung (Verbraucherinsolvenz – Privatinsolvenz) Das ist der wirklich allerletzte Ausweg für den privaten Schuldner. Advisor kann ihn grundsätzlich nicht als beste Lösung empfehlen, allenfalls wirklich nur als allerletzten Schritt. Er kommt besonders dann infrage, wenn der Schuldner wirklich überhaupt keine finanziellen Mittel zur Schuldenbereinigung einsetzen kann. Die finanziellen und bonitätsbelastenden Nachteile für den Schuldner sind gravierend. Die negativen Einträge und langen Eintragungsfristen in der SCHUFA, den diversen Auskunfteien und öffentlichen Registern verhindern praktisch die übliche Teilnahme am normalen Geschäftsleben (Kaufvertrag, Kredit, Mietvertrag, Leasing, Handy, Bankkonto, Kreditkarte, usw.) Von der „quasi öffentlichen Bekanntmachung“ ganz zu schweigen. Der Schuldner ist praktisch die nächsten 10 – 12 Jahre „finanziell tot“.  Gleichwohl gibt es keine Garantie, dass er am Ende der sog. „Wohlverhaltensphase“ tatsächlich von seinen Restschulden befreit wird. Gläubiger können dagegen nämlich vielfältigen Widerspruch einlegen – nach neuem Insolvenzrecht noch viel schneller und einfacher als früher. Haben die Erfolg, war praktisch der gesamte „Leidensweg Insolvenzverfahren“ insoweit umsonst. Die Auflagen für den Schuldner während der Wohlverhaltensphase sind oft mehr als beschwerlich – und viele Schulden fallen auch schon deshalb nicht weg, weil sie aus sog. unerlaubter Handlung stammen. Übrigens: der Versuch einer vergleichsbasierenden Schuldenbereinigung muss jedem Verbraucherinsolvenzantrag voran gehen.

 

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